Die Vermietung der Räumlichkeiten, des Fotoequipments von yab studio, sowie die Anspruchnahme von Leistungen für Foto, Filmproduktionen- und Veranstaltungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Abmachungen sind nur gültig, wenn sie von der yab studio, Inhaberin
Claudia Seitzinger, schriftlich bestätigt worden sind.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Zum Zustandekommen eines Mietvertrages zwischen yab studio und dem Mieter bedarf es nicht zwingend der Schriftform. Beiderseitig abgegebene mündliche Zusagen über Zeit und Umfang der Anmietung der Räumlichkeiten und des Fotoequipments sind verbindlich.
Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn der Mieter diese erst zu einem späterem Zeitpunkt übernimmt. Die Kernzeit liegt zwischen 6.00h und 24.00h. Eine Nutzung außerhalb und über die Zeiten hinaus wird mit einem Overtime-Zuschlag berechnet.
Die Räumlichkeiten samt Inventar und Fotoequipment bleiben uneingeschränkt Eigentum des Vermieters. Der Vermieter behält in allen überlassenen Räumlichkeiten das Hausrecht und ist jederzeit berechtigt, diese selbst zu betreten oder durch beauftragte Personen betreten zu lassen. Der Mieter hat die bestehende Hausordnung, sowie die Nutzungsbedingungen einzuhalten und für deren Einhaltung durch alle an der Produktion Beteiligten Sorge zu tragen.
Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Räumlichkeiten und Fotoequipment pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Räumlichkeiten und Fotoequipment dürfen nur zu den Ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden und nicht Dritten weitervermietet oder überlassen werden.
Es ist insbesondere auf den Boden Rücksicht zu nehmen.
Eventuelle Schäden, Defekte oder Verluste während der Mietzeit hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
Die Räumlichkeiten und Fotoequipment gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit etwaige Mängel nicht bei der Übernahme ausdrücklich gerügt werden.
Der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten am Ende der Mietzeit aufzuräumen und Inventar, sowie Fotoequipment in dem ursprünglichem Zustand zurückzugeben.
Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume und Fotoequipments auf eigene Verantwortung. Er übernimmt die Haftung für vom Zeitpunkt des Mietbeginns bis zum Zeitpunkt des Mietendes und haftet in vollem Umfang für event. entstandene Schäden (Beschädigung durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einflüsse, Diebstahl, etc.) und daraus resultierende Folgeschäden (Nutzungsausfall, zusätzliche Mietgebühren). Dies gilt auch durch Dritte verursachte Schäden. Beschädigte Räumlichkeiten, Gegenstände und Fotoequipment werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt.
Für eingebrachte Gegenstände, Foto- und Lichtequipment des Mieters, seiner Beauftragten oder sonstiger an der Produktion Beteiligten haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter haftet nicht für Schäden die durch höhere Gewalt oder durch Dritte entstehen (Stromausfall, Spannungsveränderung, etc.)
Für Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung aus.
4. Wechselseitige Haftung
Die Vermieterin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen, bei leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Dies gilt auch
für einen Verlust oder eine Beschädigung digitaler Daten bei Kameras und/oder Bildaufzeichnungsgeräten und/oder -weiterverarbeitungsgeräten.
Zusätzliche Leistungen und Kosten sind nicht im Mietzins inbegriffen. Sie werden gesondert und nach den jeweils gültigen Preislisten, einsehbar auf der Website von www.yab-studio.com oder nach Vereinbarung berechnet.
Soweit yab studio dem Kunden Gegenstände von Dritten verschafft und zur Verfügung stellt werden diese dem Kunden zu den jeweiligen Miet- oder Anschaffungskosten in Rechnung gestellt.
Der per Rechnung ausgewiesene Mietpreis und der Mehrbetrag für Zusatzleistungen im Sinne von Nr. 4 ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietpreis oder Teile desselben nach gesonderter Vereinbarung auch im Voraus zu berechnen.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Mieter kann von dem Vertrag bis zu einem Zeitpunkt von 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei zurücktreten. Danach werden dem Mieter Stornierungskosten in Höhe von 25% des Mietpreises in Rechnung gestellt.
Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem deutschem Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.
Sollten ein oder mehrere Punkte dieses Vertrages ungültig sein, bleiben die restlichen Punkte davon unberührt.
8. Eigenwerbung
Zu Zwecken der Eigenwerbung im branchenüblichen Umfang (z.B. Internet, Broschüren, Showreel) gestattet der
Mieter der Vermieterin die Anfertigung und Nutzung von Fotos von dem vom Mieter aufgebauten Set.
Jedoch werden
auf diesen Fotos keine Personen, die der Produktion des Mieters angehören, abgelichtet, es sei denn, dies wird
vom Mieter ausdrücklich genehmigt. Der Mieter gestattet der Vermieterin im Rahmen der Eigenwerbung, die Produktion, die Beteiligten und den Produktionstermin (gegebenenfalls erst nach Abschluss der Produktion) zu benennen.
6. Parken von Fahrzeugen
Es ist - mit Ausnahme vom Be- und Entladen - nicht gestattet, Fahrzeuge auf dem Hof abzustellen. Es gibt Parkmöglichkeiten vor dem Gelände.
Der Mieter erkennt mit Erteilung von Mietaufträgen ausdrücklich die nachstehenden Geschäftsbedingungen an.
Mietbedingungen & Mietgebühren:
Die Mietgebühren für die Überlassung des Mietgegenstandes (Foto-/Filmgeräte mit Zubehör) bestimmen sich nach unserer bei Vertragsabschluss gültigen Mietpreisliste, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
Die Mietpreise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer in Höhe des gültigen Steuersatzes und einer Versicherungsgebühr ab 5 % des Mietvolumens.
Mietzeit & Haftung:
Die Mietzeit beginnt vom Zeitpunkt der Bereitstellung und endet mit der Übergabe an die yab Studioleitung.
Schäden & Haftung:
Der Mieter hat die Geräte beim Empfang fachmännisch zu prüfen und sich von der einwandfreien Beschaffenheit der Mietgeräte zu überzeugen. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, wenn evtl. Mängel nicht bei der Annahme schriftlich gerügt worden sind. Alle während der Mietdauer erforderlich werdenden Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters - ausgenommen schriftlich bei der Übernahme der Geräte gerügte Mängel.
Bei Diebstahl, Einbruch & Diebstahl, Raub oder Veruntreuung durch Dritte oder sonstiges Abhandenkommen von Mietgeräten trägt der Mieter die Kosten der Wiederbeschaffung der Geräte. Das gleiche gilt für Geräte, die bei der Rückgabe nicht reparable Schäden aufweisen. Der Mieter übernimmt während der Mietzeit für die gemieteten Gegenstände samt Zubehör die uneingeschränkte Haftung und zwar auch für Zufallsschäden.
Eine Haftung unsererseits für direkte oder indirekte Schäden, die infolge von Störungen oder Ausfällen der gemieteten Geräte samt Zubehör entstehen, ist ausgeschlossen. Soweit es sich nicht um bei Empfangnahme schriftlich gerügte Mängel handelt, ist der Mieter bei Störungen oder Ausfällen weder von der Zahlung der Mietgebühr befreit noch zu dessen Minderung berechtigt.
Versicherung:
Der Mieter ist zu einer sorgfältigen Behandlung aller Mietgeräte verpflichtet. Auf die Mietgeräte wird eine Versicherungsgebühr ab 5 % des Tagesmietpreises erhoben. Die Eigenbeteiligung beträgt 500,- EUR.
Der Geltungsbereich ist weltweit.
Zahlungsbedingungen:
Die Rechnungen sind zum auf der Rechnung angegebenen Zahlungstermin ohne jeden Abzug fällig. Kommt der Mieter in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und eine Rückgabe der Mietgegenstände zu verlangen.
Der Mieter ermächtigt uns - unter Verzicht auf sein Hausrecht -, zur Rückholung der Mietgeräte jeden Raum zu betreten, in dem sich gemietete Geräte befinden. Ein Zurückbehaltungsrecht hat der Mieter nicht. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe des von unserer Hausbank berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite fällig.
Erfüllungsort, Gerichtsstand & Schlussbestimmungen:
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Berlin. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen und haben keine Gültigkeit. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Mietbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Regelung zu ersetzen.
Stand: 01. Juni 2009